Berechnen Sie, wie viel Geld Sie für Ihre Pensionierung und eine vorzeitige Pensionierung in der Schweiz benötigen.
Mit diesem Pensionsrechner können Sie Ihre geplanten Pensionskosten, AHV-Rente, Pensionskasse, Säule 3a, weitere Ersparnisse und das benötigte Kapital für die Jahre vor der AHV-Rente abschätzen.
Eine Frühpensionierung in der Schweiz hängt nicht nur von der Höhe Ihrer späteren Rente ab. Besonders wichtig ist die Frage, wie Sie die Jahre zwischen dem Ende Ihrer Erwerbstätigkeit und dem Beginn Ihrer AHV-Rente finanzieren.
Dieser Frühpensionierung Rechner hilft Ihnen, verschiedene Szenarien zu vergleichen. Sie können beispielsweise berechnen, was eine Pensionierung mit 58, 60, 62 oder 65 Jahren für Ihren Kapitalbedarf bedeutet.
Dabei werden unter anderem AHV, Pensionskasse, Säule 3a, private Ersparnisse, monatliche Ausgaben und erwartete Renditen berücksichtigt.
Geben Sie hier Ihre geschätzte monatliche AHV-Altersrente ein. Am besten verwenden Sie eine persönliche Rentenprognose Ihrer Ausgleichskasse.
Wer in der Schweiz frühzeitig in Pension gehen möchte, sollte nicht nur die spätere AHV- und Pensionskassenrente betrachten. Entscheidend ist auch die Frage, wie die Jahre zwischen dem Ausstieg aus dem Berufsleben und dem Beginn der Renten finanziert werden.
Wenn Sie beispielsweise mit 60 Jahren aufhören zu arbeiten und Ihre AHV-Rente mit 65 Jahren beginnt, müssen Sie eine Überbrückungsphase von rund fünf Jahren finanzieren.
Bei monatlichen Ausgaben von CHF 5'000 wären dies vereinfacht:
CHF 5'000 × 12 Monate × 5 Jahre = CHF 300'000
Dies ist jedoch nur eine einfache Beispielrechnung. In einer realistischen Planung müssen auch Inflation, Kapitalerträge, Pensionskassenleistungen, Steuern, Krankenkassenkosten und andere Einkünfte berücksichtigt werden.
Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf drei Säulen. Jede Säule hat eine andere Funktion und unterschiedliche Regeln.
Die AHV, die Alters- und Hinterlassenenversicherung, bildet die staatliche Grundversorgung im Alter. Das Referenzalter beträgt langfristig 65 Jahre für Frauen und Männer. Die Erhöhung des Referenzalters für Frauen erfolgt schrittweise.
Im Jahr 2026 beträgt das Referenzalter für Frauen des Jahrgangs 1962 beispielsweise 64 Jahre und 6 Monate. Ab 2028 gilt für Frauen und Männer ein einheitliches Referenzalter von 65 Jahren. :contentReference[oaicite:3]{index=3}
Die AHV-Altersrente kann grundsätzlich frühestens ab 63 Jahren bezogen werden. Für Frauen der Übergangsgeneration gelten besondere Regeln für den Vorbezug. :contentReference[oaicite:4]{index=4}
Die berufliche Vorsorge, häufig als Pensionskasse oder 2. Säule bezeichnet, ergänzt die AHV. Während des Erwerbslebens wird ein Altersguthaben aufgebaut. Bei der Pensionierung wird dieses Guthaben gemäss den geltenden Regeln in eine Altersleistung umgewandelt.
Bei einer Frühpensionierung gelten besondere Regeln. Seit der Reform AHV 21 besteht ein flexibleres System. Vorsorgeeinrichtungen können eine vorzeitige Pensionierung ermöglichen; das Mindestalter kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits 58 Jahre betragen. Das konkrete Alter und die Leistungen hängen jedoch vom Pensionskassenreglement ab. :contentReference[oaicite:5]{index=5}
Die 3. Säule dient dazu, die Leistungen der AHV und Pensionskasse freiwillig zu ergänzen. Die Säule 3a ist besonders interessant, weil Einzahlungen unter den geltenden Voraussetzungen steuerlich abzugsfähig sind.
Für 2026 können Angestellte maximal CHF 7'258 in die Säule 3a einzahlen. Für Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse liegt der Maximalbetrag bei CHF 36'288. :contentReference[oaicite:6]{index=6}
Zuerst müssen Sie festlegen, wann Sie Ihre Erwerbstätigkeit beenden möchten. Beispiele:
Als Nächstes müssen Sie wissen, wann Sie Ihre AHV beziehen möchten. Der AHV-Bezug ist flexibel. Die Altersrente kann grundsätzlich vorgezogen oder aufgeschoben werden. Ein Vorbezug führt grundsätzlich zu einer tieferen Rente, während ein Aufschub zu einer höheren Rente führt. :contentReference[oaicite:7]{index=7}
Beispiel:
CHF 5'000 pro Monat × 12 = CHF 60'000 pro Jahr
Wenn Sie mit 60 Jahren pensioniert werden und Ihre AHV mit 65 Jahren beginnt, beträgt die einfache Überbrückungszeit fünf Jahre.
CHF 60'000 × 5 Jahre = CHF 300'000
Das ist eine vereinfachte Rechnung. Ein realistischer Frühpensionierungsplan sollte Renditen, Inflation, Steuern, Pensionskassenleistungen und andere Einkünfte berücksichtigen.
Wenn Sie Ihre AHV-Altersrente vor dem Referenzalter beziehen, ist die Rente grundsätzlich tiefer als bei einem Bezug zum Referenzalter.
Die Höhe der Kürzung hängt von den geltenden Regeln und vom Zeitpunkt beziehungsweise Umfang des Vorbezugs ab. Ein Vorbezug sollte deshalb nicht einfach mit einer pauschalen Prozentzahl berechnet werden.
Seit 2026 gibt es eine 13. AHV-Altersrente. Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026. Die 13. AHV-Rente entspricht einem Zwölftel der im betreffenden Jahr ausbezahlten Altersrenten. :contentReference[oaicite:8]{index=8}
Das ist bei der langfristigen Planung des Ruhestandseinkommens zu berücksichtigen.
Die Pensionskasse kann bei einer Frühpensionierung eine besonders wichtige Rolle spielen. Je nach Pensionskasse können Sie bereits vor dem AHV-Referenzalter eine Altersleistung beziehen.
Die Säule 3a kann bei einer Frühpensionierung eine wichtige Finanzierungsquelle sein.
Wenn Sie beispielsweise mit 60 Jahren aufhören zu arbeiten, können private Ersparnisse und Vorsorgegelder dazu beitragen, die Jahre bis zum Beginn der AHV zu finanzieren.
Bei der Planung sollten jedoch auch die gesetzlichen Auszahlungsregeln und steuerlichen Auswirkungen berücksichtigt werden.
Es gibt keinen festen Betrag, der für jede Person gilt.
Eine Person, die in Zürich eine teure Wohnung mietet, hohe Krankenkassenprämien bezahlt und viel reist, benötigt deutlich mehr Kapital als jemand mit niedrigen Wohn- und Lebenshaltungskosten.
Ihr Kapitalbedarf hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
Je früher Sie aufhören zu arbeiten, desto länger müssen Sie in der Regel Ihre Lebenshaltungskosten aus anderen Quellen finanzieren.
| Pensionierungsalter | Vereinfachte Überbrückung bis 65 | Bedeutung |
|---|---|---|
| 58 | 7 Jahre | Lange Überbrückungsphase |
| 60 | 5 Jahre | Mittlere Überbrückungsphase |
| 62 | 3 Jahre | Kürzere Überbrückungsphase |
| 63 | 2 Jahre | Relativ nahe am AHV-Vorbezugsalter |
| 65 | 0 Jahre | Referenzalter |
Diese Tabelle ist eine vereinfachte Darstellung. Das tatsächliche Pensionsalter und die AHV-Überbrückung hängen von Ihrer persönlichen Situation und insbesondere vom Jahrgang und den geltenden Regeln ab.
Bevor Sie Ihre Erwerbstätigkeit beenden, sollten Sie mindestens folgende Punkte prüfen:
Für eine persönliche Entscheidung zur Pensionierung sollten Sie die Ergebnisse dieses Rechners immer mit offiziellen Informationen und Ihren persönlichen Vorsorgeunterlagen vergleichen.
Der Rechner verwendet die von Ihnen eingegebenen Werte, um eine vereinfachte Projektion Ihrer finanziellen Situation bei einer Pensionierung zu erstellen.
Berücksichtigt werden insbesondere:
Die Berechnung dient dazu, verschiedene Szenarien miteinander zu vergleichen. Sie stellt keine Garantie für zukünftige Renditen oder Rentenleistungen dar.
Das Referenzalter für die AHV wird schrittweise auf 65 Jahre für Frauen und Männer angehoben. Im Jahr 2026 beträgt das Referenzalter für Frauen des Jahrgangs 1962 64 Jahre und 6 Monate. Ab 2028 gilt grundsätzlich 65 Jahre für Frauen und Männer. :contentReference[oaicite:9]{index=9}
Ja. Die Schweiz verfügt über ein flexibles Rentensystem. Die AHV-Altersrente kann grundsätzlich vor dem Referenzalter bezogen werden, wobei ein Vorbezug zu einer tieferen Rente führen kann. Auch bei der Pensionskasse bestehen Möglichkeiten zur vorzeitigen Pensionierung, wobei die konkreten Bedingungen vom jeweiligen Pensionskassenreglement abhängen. :contentReference[oaicite:10]{index=10}
Grundsätzlich kann die AHV-Altersrente frühestens ab 63 Jahren bezogen werden. Für Frauen der Übergangsgeneration gelten besondere Regeln. :contentReference[oaicite:11]{index=11}
Das hängt von Ihren persönlichen Ausgaben, Ihrem Pensionierungsalter, Ihrer AHV-Rente, Pensionskasse, Säule 3a, privaten Ersparnissen, Steuern, Wohnkosten, Renditen und dem gewünschten Planungshorizont ab.
Die AHV-Überbrückung bezeichnet den Zeitraum zwischen einer Frühpensionierung und dem Beginn der AHV-Rente. In dieser Zeit müssen die Lebenshaltungskosten beispielsweise aus Ersparnissen, Anlagen, der Pensionskasse, Säule 3a oder anderen Einkünften finanziert werden.
Ein Frühpensionierung Rechner ist ein Planungsinstrument, mit dem Sie abschätzen können, wie viel Kapital Sie benötigen, wenn Sie vor dem regulären Referenzalter aufhören möchten zu arbeiten. Dieser Rechner berücksichtigt unter anderem Lebenshaltungskosten, AHV, Pensionskasse, Säule 3a und private Vermögenswerte.
Im Jahr 2026 können Angestellte mit Pensionskasse maximal CHF 7'258 in die Säule 3a einzahlen. Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse können unter den geltenden Voraussetzungen bis zu CHF 36'288 einzahlen. :contentReference[oaicite:12]{index=12}
Wenn Sie die AHV vor dem Referenzalter beziehen, ist die Altersrente grundsätzlich tiefer. Die genaue Kürzung hängt von den geltenden Regeln und vom Zeitpunkt beziehungsweise Umfang des Vorbezugs ab.
Eine vorzeitige Pensionierung kann zu einer tieferen Pensionskassenleistung führen, weil weniger lange Beiträge eingezahlt werden und das Altersguthaben über einen längeren Zeitraum finanziert werden muss. Die genauen Auswirkungen hängen von Ihrer Pensionskasse und ihrem Reglement ab.
Eine Pensionierung mit 60 kann je nach Pensionskassenreglement möglich sein. Die AHV-Regeln sind davon getrennt zu betrachten. Wenn Sie mit 60 aufhören zu arbeiten, müssen Sie möglicherweise mehrere Jahre bis zum Beginn Ihrer AHV-Rente überbrücken.
Eine vorzeitige Pensionierung über die berufliche Vorsorge kann unter bestimmten Bedingungen bereits ab 58 Jahren möglich sein. Dies hängt jedoch vom Reglement der jeweiligen Pensionskasse ab. Nicht jede Pensionskasse bietet dieselben Möglichkeiten. :contentReference[oaicite:13]{index=13}
Nein. Dieser Pensionsrechner von ToZurich.com ist ein Planungsinstrument und keine offizielle AHV- oder Pensionskassenberechnung. Für eine persönliche AHV-Prognose sollten Sie Ihre Ausgleichskasse kontaktieren.
Die Pensionskasse verwendet Ihre tatsächliche Beitragsgeschichte, das geltende Reglement, den Umwandlungssatz und weitere individuelle Faktoren. Deshalb kann das Ergebnis Ihres persönlichen Pensionskassenausweises erheblich von einer vereinfachten Online-Berechnung abweichen.
Es gibt kein für alle Personen optimales Pensionierungsalter. Eine frühere Pensionierung bedeutet mehr freie Zeit, aber normalerweise auch einen höheren Kapitalbedarf und möglicherweise tiefere zukünftige Rentenleistungen. Mit diesem Rechner können Sie verschiedene Szenarien vergleichen.
Seit 2026 erhalten Bezügerinnen und Bezüger einer AHV-Altersrente eine zusätzliche 13. Altersrente. Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026. :contentReference[oaicite:14]{index=14}
Dieser Rechner dient ausschliesslich der allgemeinen Information und finanziellen Planung. Er stellt keine Finanzberatung, Steuerberatung, Anlageberatung, Rechtsberatung oder offizielle Pensionsberechnung dar.
Das Schweizer Sozialversicherungs-, Steuer- und Pensionskassenrecht kann sich ändern. Die tatsächlichen Leistungen hängen von Ihrer persönlichen Situation, Ihrer AHV-Beitragsgeschichte, Ihrem Pensionskassen- reglement, Ihrem Vermögen und weiteren Faktoren ab.
Vor einer Entscheidung über eine Frühpensionierung sollten Sie Ihre persönliche Situation mit Ihrer Pensionskasse, Ihrer AHV-Ausgleichskasse und gegebenenfalls einer qualifizierten Fachperson prüfen.